Offenlegung laut Mediengesetz
Impressum
Medieninhaber
Plattform für Kulturen, Integration und Gesellschaft
Verein der Absolventinnen und Absolventen des Instituts für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien
c/o Institut für Kultur- und Sozialanthropologie
Universitätsstraße 7, 4. Stock
A – 1010 Wien
alumni.ksa@univie.ac.at
ZVR-Nr.: 206721733
Redaktion: Susanne Binder, Lena Weiderbauer
Webmastrice: Lena Weiderbauer, web.alumni.ksa@univie.ac.at
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www.univie.ac.at/alumni.ksa/ ist die offizielle Webseite der Plattform für Kulturen, Integration und Gesellschaft, Verein der Absolventinnen und Absolventen des Instituts für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien. Gemäß seiner Statuten als gemeinnütziger Verein verbreitet der AbsolventInnen-Verein auf dieser Website Inhalte, die zur Information von AbsolventInnen des Instituts dienen und/oder relevante Informationen bzw. Dienstleistungen für die Mitglieder und weitere interessierte Personengruppen darstellen.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die RechnungsprüferInnen
d) das Schiedsgericht
ad a) die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb der ersten drei Kalendermonate statt.
ad b) der Vorstand
Dr.in Susanne Binder, Obfrau
Mag.a Monika Wagner, Obfrau-Stellvertreterin
Mag.a Lena Weiderbauer, Kassierin
Dr. Gebhard Fartacek, Schriftführer
ad c) die Rechnungsprüferinnen
Mag.a Gertraud Seiser, 1. Rechnungsprüferin
Mag.a Gabriele Grunt, 2. Rechnungsprüferin
ad d) das Schiedsgericht
Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
Für weitere Informationen lesen Sie unsere Statuten.
Bildnachweise
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jeweils inklusive Untermenüpunkte:
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